§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Dienstleistungen durch kalibrieren-direkt.de an gewerbliche Kunden, gleich ob diese Geschäftsverträge online oder offline abgeschlossen werden. Vertragspartner sind

  • die Elektro Struß GmbH mit Sitz in 26954 Nordenham, Stadländer Straße 11, als
    Betreiber des Dienstes kalibrieren-direkt.de
  • und gewerbliche Kunden, im Folgenden „Kunden“ genannt.

(2) Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(3) Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kunden werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

(4) Zwecks sprachlicher Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wenn eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen mit ein.

(5) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14 und 310 Abs.1 BGB.

§ 2 Registrierung als Kunde, Datenschutz

(1) Kunden haben neben mündlichen, telefonischen und schriftlichen Direktbestellungen die Möglichkeit, über unsere Webseite ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1).

(2) Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen persönlicher Daten sind vom Kunden eigenverantwortlich einzutragen.

(3) Das vom Kunden gewählte Passwort ist von ihm unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(4) Durch die Registrierung erklärt der Kunde sein generelles Einverständnis mit der Datenschutzerklärung der Elektro Struß GmbH. Zur Wahrung von Vertraulichkeit und Eigentumsrechten von Kunden werden die Regeln des Datenschutzes gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten. Vertrauliche Kundeninformationen werden nur intern und nur in dem Umfang weitergegeben, wie dies zur Erfüllung des Kundenauftrags unbedingt erforderlich ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne der §§ 14 und 310 Abs.1 BGB.

(2) Offline wird ein Vertrag durch die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung durch den Kunden geschlossen.

(3) Bei einer Online-Bestellung gibt der Kunde am Ende des Bestellvorgangs durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir dieses Angebot annehmen. Dies kann durch eine E-Mail geschehen, mit der wir den Eingang und die Annahme Ihrer Bestellung bestätigen.

§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

(1) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Dienstleistungen zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Erfüllung der Dienstleistungen eintretende Preisreduzierungen für Bestellungen ausnahmsweise berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.

(2) Soweit Verpackungskosten, Versandkosten, Anfahrtskosten, Transportkosten oder Transportversicherungskosten entstehen, werden sie in der Auftragsbestätigung gesondert aufgeführt.

(3) Wenn Dienstleistungen durch Einsendung eines Gerätes des Kunden an uns erfolgen, geht die Gefahr erst bei Eintreffen des Gegenstandes auf uns über. Beim Rückversand geht die Gefahr wieder auf den Kunden über, sobald das Gerät entweder einem Versanddienstleister/Spediteur/ Frachtführer übergeben worden ist oder unser Betriebsgelände verlassen hat.

(4) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur nach schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(5) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung (Zahlungsfrist) fällig und zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Dienstleistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(6) Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

(7) Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Kunden nur gestattet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(8) Die Abtretung von Ansprüchen ist nur nach schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

§ 5 Leistungspflicht, Leistungsbedingungen, Leistungsverzögerung, Annahmeverzug

(1) Der Zeitpunkt der Erfüllung unserer Leistungspflichten werden mit dem Kunden individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

(2) Vereinbarte Ausführungsfristen laufen ab Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, es sei denn, der Auftraggeber ist zu Vorleistungen verpflichtet. In diesem Fall rechnet die Lieferzeit ab Eingang der Gegenleistung des Auftraggebers bei uns.

(3) Wir sind zur Erfüllung von Teildienstleistungen berechtigt, sofern Teildienstleistungen dem Kunden im Einzelfall zumutbar sind.

(4) Über Leistungspflichten, die wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zum vereinbarten Termin erfüllen können, informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen parallel die voraussichtliche bzw. neue Leistungsfrist mit. Sofern eine verspätete Leistungserfüllung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Frist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form einer Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferer stattgefunden hat, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(5) Ob ein Leistungsverzug von uns als Verkäufer gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Leistungsverzug von uns als Dienstleister ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Kunden. Für den Fall, dass ein Leistungsverzug gegeben ist, kann der Kunde den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Wir behalten uns einen Nachweis vor, dass dem Kunden kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Die pauschalierte Verzugsentschädigung beträgt 0,5 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 %.

(6) Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 8 (Verjährung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

(7) Die Dienstleistung erfolgt im Labor oder nach Absprache am Ort des Kunden. Bei dem Labor handelt es sich auch um den Erfüllungsort der Dienstleistung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung gemäß § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(8) Für den Fall, dass sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Kunden einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). Sofern dies der Fall ist, stellen wir dem Kunden eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 EUR pro Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. sofern keine Lieferfrist bestimmt ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft) in Rechnung. Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.

§ 6 Mängelansprüche des Kunden

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation/Dienstleistung oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers.

(2) Für Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist zu beachten, dass wir nur verpflichtet sind, eine Bereitstellung sowie eine Aktualisierung der digitalen Inhalte vorzunehmen, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für Mängel, die der Kunden gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.

(3) Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, soweit der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Rückgabe der Mess- und Prüfgeräte und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Kunde seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Sofern Mess- und Prüfmittel zum Einbau, zur Anbringung oder zur Installation bestimmt war, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. Für diesen Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Ersatz der „Ein- und Ausbaukosten“ zu.

(4) Sofern die Dienstleistung mangelhaft sein sollte, erbringen wir als Verkäufer eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis für die Dienstleistung bezahlt.

(5) Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Kunden uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben.

(6) Sofern wir uns vertraglich nicht dazu verpflichtet haben, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden auf Ersatz der „Ein- und Ausbaukosten“.

(7) Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Kunden aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens verursachte Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

(8) Der Kunde hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. bei Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden). Der Kunde hat uns über den Eintritt dieses Falles unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass wir berechtigt wären, eine Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

(9) Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(10) Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.

(11) Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach Maßgabe von $ 7 (Verjährung) und § 8 (Sonstige Haftung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Verjährung

(1) Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB 180 Tage ab Rückgabe der Geräte. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit
Abnahme.

(2) Die vorstehende Verjährungsfrist findet auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden Anwendung, die auf einem Mangel der Dienstleistung beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 8 (Sonstige Haftung) sowie solche nach dem
Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 8 Sonstige Haftung

(1) Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

(2) Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

  • a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
  • b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren (Pflichten, an deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf). Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.

(3) Eine Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne unser vorheriges Einverständnis Mängel- oder Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Ein Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.

(4) Die sich gemäß § 8.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für eine Dienstleistung übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen.

(6) Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische
Klausel

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich unser Geschäftssitz in 26954 Nordenham.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Nordenham, 18. Dezember 2024